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Wirtschaftswissen
Aktualisiert: 18. März 2026

Nebenberuflich selbständig in Österreich

Gewerbe anmelden, Sozialversicherung klären, Steuern richtig abführen — alles, was du wissen musst, wenn du neben deinem Angestelltenjob gründest. Aktuell für 2026.

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Schritt 1

Anmeldung — gleich wie im Hauptberuf

Es gibt in Österreich keinen eigenen Status "nebenberuflich selbständig". Die Anmeldung erfolgt genauso wie bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit:

  • Gewerbliche Tätigkeit: Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH/Magistrat)
  • Neue Selbständige (z. B. Freiberufler): Anmeldung direkt beim Finanzamt (Fragebogen Verf 24)
  • Finanzamt: Steuernummer beantragen, Umsatzsteuer klären (Kleinunternehmerregelung möglich)

NeuFöG: Auch bei nebenberuflicher Erstgründung kannst du die NeuFöG-Befreiung nutzen — damit sparst du dir z. B. die GISA-Gebühren und Teile der SVS-Beiträge im ersten Jahr.

Schritt 2

Sozialversicherung (SVS)

Deine ASVG-Versicherung aus dem Angestelltenverhältnis bleibt vollständig bestehen. Zusätzlich kann eine SVS-Pflicht entstehen:

Gewinn unter 6.221,28 €/Jahr

Keine SVS-Pflichtversicherung. Du bist weiterhin über deinen Arbeitgeber (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert. Freiwilliges Opting-in bei der SVS ist möglich.

Gewinn über 6.221,28 €/Jahr

SVS-Pflichtversicherung greift. Du zahlst Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVS (ca. 26,83 % der Beitragsgrundlage). Die Unfallversicherung (ca. 10,97 €/Monat) ist immer fällig.

Achtung Nachbemessung: Die SVS berechnet deine Beiträge zunächst anhand der Mindestbeitragsgrundlage. Sobald dein Steuerbescheid vorliegt, erfolgt eine Nachbemessung auf Basis des tatsächlichen Gewinns — das kann zu Nachzahlungen führen.

Schritt 3

Steuern: Zusammenveranlagung aller Einkünfte

In Österreich werden alle Einkünfte zusammen veranlagt. Dein Gehalt und der Gewinn aus der Selbständigkeit werden addiert und gemeinsam mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert (0 % bis 55 %).

NebeneinkünfteSteuerpflicht
Bis 730 €/JahrEinkommensteuerfrei
730 € bis 1.460 €Einschleifregelung (anteilig steuerpflichtig)
Über 1.460 €Voll steuerpflichtig (zusammen mit Gehalt)

Pflicht zur Einkommensteuererklärung: Sobald du Nebeneinkünfte über 730 € hast, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben — auch wenn dein Arbeitgeber bereits Lohnsteuer abführt.

Schritt 4

Arbeitgeber informieren

Auch wenn es keine allgemeine gesetzliche Meldepflicht gibt, solltest du deinen Arbeitsvertrag prüfen:

Konkurrenzklausel

Viele Arbeitsverträge verbieten eine Tätigkeit in derselben Branche. Ein Verstoß kann zur fristlosen Kündigung führen.

Nebentätigkeitsklausel

Manche Verträge erfordern eine Genehmigung für jede Nebentätigkeit. Prüfe das vor der Gewerbeanmeldung.

Empfehlung: Informiere deinen Arbeitgeber schriftlich über die geplante Nebentätigkeit. Das schafft Transparenz und schützt dich im Streitfall.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich ein Gewerbe, wenn ich nebenberuflich selbständig bin?

Ja, für gewerbliche Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeanmeldung — unabhängig davon, ob du haupt- oder nebenberuflich arbeitest. Neue Selbständige (z. B. Vortragende, Autoren, IT-Freelancer) brauchen kein Gewerbe, sondern melden sich direkt beim Finanzamt an.

Ab wann zahle ich SVS-Beiträge bei nebenberuflicher Selbständigkeit?

SVS-Pflichtversicherung entsteht, wenn dein jährlicher Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit die Versicherungsgrenze von ca. 6.221,28 Euro (Wert 2026) übersteigt. Darunter kannst du dich freiwillig (Opting-in) versichern. Deine ASVG-Versicherung aus dem Angestelltenverhältnis bleibt bestehen.

Wie viel darf ich nebenberuflich steuerfrei verdienen?

Steuerfrei im engeren Sinne ist nur der Freibetrag. Allerdings: Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit bis 730 Euro pro Jahr sind einkommensteuerfrei. Zwischen 730 und 1.460 Euro gibt es eine Einschleifregelung. Darüber werden die Nebeneinkünfte voll zusammen mit dem Gehalt versteuert.

Muss ich meinen Arbeitgeber über die Selbständigkeit informieren?

Gesetzlich gibt es keine generelle Meldepflicht, aber viele Arbeitsverträge enthalten Nebentätigkeitsklauseln oder Konkurrenzverbote. Du solltest deinen Arbeitsvertrag prüfen und den Arbeitgeber sicherheitshalber schriftlich informieren. Die Nebentätigkeit darf deine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen.

Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die WKO, die SVS oder eine:n Steuerberater:in. Stand: März 2026.

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