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Gründen in Österreich

Schritt 02

Gewerbeanmeldung

Wie du dein Gewerbe in Österreich anmeldest — von der Gewerbe-Art über die Dokumente bis zur Eintragung ins GISA. Kostenlos und aktuell.

Freies vs. reglementiertes Gewerbe

Freie Gewerbe

Kein Befähigungsnachweis erforderlich. Du kannst sofort nach der Anmeldung mit der Tätigkeit beginnen, sofern alle allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiele

Werbeagentur, Grafikdesign, Handel, Filmproduktion, Verlagswesen, IT-Dienstleistungen, Unternehmensberatung

Reglementierte Gewerbe

Erfordern einen Befähigungsnachweis (z.B. Meisterprüfung, Studienabschluss, Berufserfahrung). Die Gewerbeausübung ist erst mit Rechtskraft des Feststellungsbescheids möglich.

Beispiele

Baumeister, Elektrotechnik, Tischler, Kosmetik, Gastgewerbe, Immobilientreuhänder, Sicherheitsgewerbe

Tipp: Wenn dein Gewerbe nicht in der offiziellen Liste der reglementierten Gewerbe steht, handelt es sich um ein freies Gewerbe. Die Liste findest du auf wko.at. Teilgewerbe gibt es seit Oktober 2017 nicht mehr.

Allgemeine Voraussetzungen
  • Eigenberechtigung (Volljährigkeit, 18 Jahre)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR-Bürger oder gleichgestellte Drittstaatsangehörige
  • Keine Gewerbeausschlussgründe (z.B. bestimmte Verurteilungen, laufendes Insolvenzverfahren)
  • Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis (Meisterprüfung, Studium, Berufserfahrung etc.)
  • Betriebsstandort in Österreich
Ablauf Schritt für Schritt
1

Gewerbe-Art bestimmen

Prüfe, ob dein Gewerbe frei oder reglementiert ist. Nutze die WKO-Gewerbeliste oder frag direkt beim Gründerservice der WKO nach.

2

NeuFöG-Bestätigung holen (optional)

Bei Neugründung: Hole dir eine NeuFöG-Bestätigung beim WKO-Gründerservice. Diese befreit dich von Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben und Gerichtsgebühren.

3

Gewerbeanmeldung einreichen

Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, in Wien: Magistratisches Bezirksamt) am Standort deines Betriebs. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder elektronisch (z.B. über das USP) erfolgen.

4

Eintragung ins GISA

Die Behörde hat innerhalb von drei Monaten die Eintragung ins Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) vorzunehmen. Bei freien Gewerben kannst du sofort nach Anmeldung arbeiten.

5

Automatische Folgemeldungen

Nach der Eintragung wirst du automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer (WKO) und bei der SVS pflichtversichert. Die Steuernummer beantragst du beim zuständigen Finanzamt.

Erforderliche Dokumente

Natürliche Personen (EPU)

  • Gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde + Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde (falls der Name vom Geburtsnamen abweicht)
  • Standortnachweis (z.B. Mietvertrag)
  • Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis
  • NeuFöG-Bestätigung (bei Neugründung, optional aber empfohlen)

Gesellschaften (GmbH, OG, KG)

  • Firmenbuchauszug — wird elektronisch von der Behörde abgefragt
  • Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers mit dessen Dokumenten
  • Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis des Geschäftsführers
Kosten

Die Gewerbeanmeldung selbst ist kostenlos.

Es fallen keine Stempelgebühren und keine Bundesverwaltungsabgaben an.

NeuFöG — Neugründungsförderungsgesetz

Bei erstmaliger Neugründung eines Betriebs kannst du mit der NeuFöG-Bestätigung zusätzlich folgende Gebühren sparen:

  • Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (bei der Gewerbeanmeldung ohnehin kostenlos)
  • Grunderwerbsteuer bei Betriebsgrundstücken
  • Gerichtsgebühren für Firmenbucheintragungen
  • Lohnnebenkosten-Befreiung für bis zu 12 Monate
Was passiert nach der Anmeldung?

WKO-Mitgliedschaft

Du wirst automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer. Die Grundumlage wird jährlich vorgeschrieben.

SVS-Pflichtversicherung

Die SVS wird automatisch informiert. Du bist ab dem Tag der Gewerbeanmeldung kranken-, pensions- und unfallversichert.

Finanzamt

Beantrage innerhalb eines Monats eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt. Du erhältst einen Fragebogen (Verf 24) zur steuerlichen Erfassung.

Betriebsanlagengenehmigung

Je nach Betriebsart kann eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich sein (z.B. Werkstatt, Gastro, Produktion).

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Stand: März 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die WKO oder das Unternehmensserviceportal.

Nächster Schritt

Finanzamt & Steuern

Steuernummer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer — kommt bald.

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