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Interaktiver Guide // Kostenlos

Gründen in Österreich.

Von der Idee zur Gewerbeanmeldung — Schritt für Schritt. Kein Juristendeutsch. Klare Antworten. Aktuell für 2026.

Mit der Rechtsform starten

6 Schritte

Dein Weg zur Gründung

03
Bald

Finanzamt & Steuern

Steuernummer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Vorauszahlungen — welche Pflichten ab Tag eins gelten.

04
Bald

Sozialversicherung (SVS)

Pflichtversicherung, Mindestbeitragsgrundlage, Opting-in — was die SVS kostet und wie Nachbemessung funktioniert.

05
Bald

Förderungen & Finanzierung

NeuFöG, AWS, FFG, Landesförderungen — welche Zuschüsse und Befreiungen dir als Gründer zustehen.

06
Bald

Buchhaltung & Pflichten

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vs. Bilanzierung, Registrierkasse, Rechnungslegung und Aufbewahrungsfristen.

Häufige Fragen zur Gründung
Wie gründe ich ein Unternehmen in Österreich?+

Die wichtigsten Schritte: Rechtsform wählen (EPU, GmbH, OG, KG), Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer & UID), sowie Pflichtversicherung bei der SVS. Bei Kapitalgesellschaften kommt die Eintragung ins Firmenbuch dazu.

Was kostet eine Unternehmensgründung in Österreich?+

Die Kosten hängen stark von der Rechtsform ab: Ein EPU kann mit 0–50 € gegründet werden (Gewerbeanmeldung). Eine GmbH kostet ca. 1.500–3.000 € an Notar- und Gerichtsgebühren plus 35.000 € Stammkapital (davon mindestens 17.500 € einzuzahlen). OG und KG liegen bei 300–800 € für Firmenbucheintragung und Vertrag.

Welche Rechtsform ist die beste für Gründer?+

Das hängt von Haftung, Steuerlast, Kapitalbedarf und Anzahl der Gesellschafter ab. Die meisten Gründer starten als Einzelunternehmen (EPU), weil es schnell, günstig und unkompliziert ist. Sobald Haftungsbeschränkung oder mehrere Gesellschafter nötig sind, kommen GmbH, OG oder KG in Frage.

Brauche ich einen Businessplan?+

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Businessplan nicht. Für Förderungen (z. B. AWS, FFG), Bankkredite oder Investoren ist er aber praktisch unverzichtbar. Auch für die eigene Planung hilft er, Umsatz, Kosten und Liquidität realistisch einzuschätzen.

Was ist das NeuFöG?+

Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) befreit Neugründer von bestimmten Gebühren und Abgaben — z. B. Stempelgebühren, Grunderwerbsteuer-Zuschläge, Gerichtsgebühren fürs Firmenbuch und Lohnnebenkosten für Mitarbeiter in den ersten 12 Monaten. Den Antrag stellt man bei der WKO.

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Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026. Mehr zu unseren Quellen

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