Kleinunternehmerregelung in Österreich
USt-Befreiung bis 35.000 Euro Jahresumsatz netto: Wer sie nutzen kann, was auf die Rechnung muss und wann ein Verzicht sinnvoll ist — verständlich erklärt mit aktuellen Zahlen für 2026.
Grundlagen
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit Unternehmer in Österreich von der Umsatzsteuer, wenn ihr Jahresumsatz 35.000 Euro netto nicht übersteigt. Das entspricht ca. 42.000 Euro brutto bei 20 % USt.
Die Regelung gilt automatisch — du musst sie nicht beantragen. Wer die Grenze nicht überschreitet, ist unecht steuerbefreit: Es fällt keine USt an, dafür entfällt aber auch der Vorsteuerabzug.
Wichtig: Die Grenze bezieht sich auf den Nettoumsatz, also den Umsatz ohne gedachte USt. Steuerfreie Umsätze (z. B. aus Vermietung) zählen nicht mit.
Voraussetzungen
Wer gilt als Kleinunternehmer?
Abwägen
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) nötig
- Einfachere Buchhaltung und weniger Verwaltung
- Preise für Endkunden (B2C) sind günstiger
- Keine Umsatzsteuerjahreserklärung erforderlich
Nachteile
- Kein Vorsteuerabzug — gezahlte USt ist ein Kostenfaktor
- Bei B2B-Kunden kann es unprofessionell wirken
- Umsatzgrenze von 35.000 € begrenzt das Wachstum
- Rückwirkende Steuerpflicht bei Überschreitung
Toleranzgrenze
Was passiert bei Überschreitung?
Eine einmalige Überschreitung um bis zu 15 % innerhalb von 5 Kalenderjahren wird toleriert. Das bedeutet: Bis zu ca. 40.250 Euro netto Jahresumsatz bleibt die Befreiung bestehen — aber nur einmal.
Wird die Grenze stärker überschritten oder innerhalb von 5 Jahren ein zweites Mal, entfällt die Befreiung rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr. Du musst dann alle Rechnungen korrigieren und die USt nachzahlen.
Tipp: Behalte deinen Umsatz im Blick. Wenn du gegen Jahresende nahe an der Grenze bist, kann es sinnvoll sein, Rechnungen ins nächste Jahr zu verschieben (Zufluss-Abfluss-Prinzip bei E/A-Rechnung).
Rechnungslegung
Was muss auf die Rechnung?
Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Tust du es trotzdem, schuldest du den Betrag dem Finanzamt (§ 11 Abs. 12 UStG).
Stattdessen muss auf jeder Rechnung folgender Hinweis stehen:
Alle anderen Pflichtangaben einer Rechnung (Name, Anschrift, Leistungsbeschreibung, Datum, fortlaufende Nummer, Entgelt) gelten weiterhin.
Regelbesteuerungsoption
Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Du kannst auf die Befreiung verzichten und freiwillig USt verrechnen (Regelbesteuerungsoption gemäß § 6 Abs. 3 UStG). Der Verzicht wird durch schriftliche Erklärung beim Finanzamt wirksam und bindet für mindestens 5 Kalenderjahre.
Wann lohnt sich der Verzicht?
- Deine Kunden sind vorsteuerabzugsberechtigt (B2B) — der Nettopreis bleibt gleich
- Du hast hohe Investitionen und willst die Vorsteuer abziehen
- Du planst, die Umsatzgrenze bald zu überschreiten
Quellen & weiterführende Links
Weiterführende Tools
FAQ
Häufige Fragen
Was ist die Kleinunternehmerregelung in Österreich?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis 35.000 Euro netto von der Umsatzsteuer. Du musst keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, verlierst aber auch den Vorsteuerabzug.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, du kannst auf die Regelung verzichten (Regelbesteuerungsoption gemäss § 6 Abs. 3 UStG). Das ist sinnvoll, wenn deine Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind oder du hohe Vorsteuerbeträge (z. B. durch Investitionen) geltend machen willst. Die Bindung an die Option beträgt 5 Jahre.
Was passiert, wenn ich die 35.000-Euro-Grenze überschreite?
Eine einmalige Überschreitung um bis zu 15 % (also bis ca. 40.250 Euro netto) innerhalb von 5 Jahren wird toleriert. Wird die Grenze darüber hinaus oder wiederholt überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.
Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für GmbHs?
Die Kleinunternehmerregelung gilt grundsätzlich für alle Unternehmer unabhängig von der Rechtsform. In der Praxis nutzen sie vor allem EPU und Einzelunternehmer, da GmbHs die Umsatzgrenze meist schnell überschreiten.
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