Firmenbuch Eintragung: Kosten & Ablauf
Wer muss ins Firmenbuch, was kostet es und wie läuft der Eintragungsprozess ab? Alle Gebühren, der Ablauf beim Firmenbuchgericht und die NeuFöG-Befreiung — übersichtlich erklärt.
Eintragungspflicht
Wer muss ins Firmenbuch?
| Rechtsform | Eintragungspflicht |
|---|---|
| GmbH | Immer — Entstehung erst mit Eintragung |
| AG | Immer — Entstehung erst mit Eintragung |
| OG (Offene Gesellschaft) | Immer — konstitutive Wirkung |
| KG (Kommanditgesellschaft) | Immer — Haftungsbeschränkung des Kommanditisten erst ab Eintragung |
| GmbH & Co KG | Immer — als Sonderform der KG |
| Einzelunternehmer (EPU) | Ab 700.000 € Jahresumsatz (2 aufeinanderfolgende Jahre), darunter freiwillig |
Freiwillige Eintragung als EPU: Auch unter der Umsatzgrenze kann sich ein Einzelunternehmer freiwillig eintragen lassen. Vorteil: Du darfst dann einen Firmennamen mit dem Zusatz "e.U." führen. Nachteil: Doppelte Buchhaltungspflicht.
Kosten
Was kostet die Firmenbuch-Eintragung?
52 €
Eingabegebühr
Pauschalgebühr für den Antrag beim Firmenbuchgericht (GGG)
62 €
Eintragungsgebühr
Gebühr für die tatsächliche Eintragung ins Firmenbuch
36 €
Bekanntmachung
Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung (Ediktsdatei)
~150 €
Gesamt (Gebühren)
Summe der Gerichtsgebühren und Bekanntmachungskosten
Zusätzliche Kosten:
- Notarielle Beglaubigung der Unterschrift: ab ca. 100–200 €
- Gesellschaftsvertrag (Notar/Rechtsanwalt): 500–2.000 € (bei GmbH)
- Bankbestätigung über Stammeinlage (bei GmbH): je nach Bank kostenlos bis 50 €
- Rechtsanwalt/Steuerberater für Antragsstellung: 200–500 € (optional)
Ablauf
So läuft die Eintragung ab
Gesellschaftsvertrag erstellen (bei Gesellschaften)
Bei GmbH, OG und KG muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Bei der GmbH ist eine notarielle Beurkundung (Notariatsakt) vorgeschrieben.
Notarielle Beglaubigung
Die Unterschriften auf dem Firmenbuch-Antrag müssen notariell beglaubigt werden. Das erfolgt beim Notar oder — in einfachen Fällen — am Bezirksgericht.
Stammeinlage einzahlen (bei GmbH)
Mindestens 17.500 € der Stammeinlage (50 % von 35.000 €) müssen auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bestätigung für das Gericht aus.
Antrag beim Firmenbuchgericht einreichen
Der Antrag wird beim zuständigen Landesgericht (Firmenbuchgericht) eingereicht — elektronisch über den ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) oder postalisch.
Prüfung und Eintragung
Das Gericht prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei positivem Bescheid erfolgt die Eintragung und Veröffentlichung. Dauer: 1–3 Wochen.
Förderung
NeuFöG-Befreiung nutzen
Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) befreit Neugründer von verschiedenen Gebühren und Abgaben, darunter auch die Firmenbuch-Gebühren.
Was wird befreit?
- Gerichtsgebühren für die Firmenbuch-Eintragung
- Bundesverwaltungsabgaben (GISA-Gebühren)
- Lohnnebenkosten für Mitarbeiter (im ersten Jahr bis zu 3 Mitarbeiter)
- SVS-Mindestbeitragsgrundlage (im ersten Kalenderjahr)
Voraussetzung: Der NeuFöG-Antrag (Formular NeuFö 1) muss vor der Eintragung bei der WKO-Gründerberatung gestempelt und dem Firmenbuchantrag beigelegt werden. Nachträgliche Befreiung ist nicht möglich.
Quellen & weiterführende Links
Weiterführende Tools
FAQ
Häufige Fragen
Wer muss sich ins Firmenbuch eintragen lassen?
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (OG, KG) müssen sich immer ins Firmenbuch eintragen lassen. Einzelunternehmer (EPU) sind erst ab einem Jahresumsatz von 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eintragungspflichtig. Darunter können sie sich freiwillig eintragen lassen.
Wie viel kostet die Eintragung ins Firmenbuch?
Die Kosten setzen sich zusammen aus: Eingabegebühr (ca. 52 Euro), Eintragungsgebühr (ca. 62 Euro) und Bekanntmachungskosten im Amtsblatt der Wiener Zeitung (ca. 36 Euro). Dazu kommen Notarkosten für die Beglaubigung (ab ca. 100 Euro) und ggf. Kosten für den Gesellschaftsvertrag.
Kann ich mir die Firmenbuch-Kosten sparen?
Ja, im Rahmen des NeuFöG (Neugründungsförderungsgesetz) können Erstgründer von den Gerichtsgebühren und Bundesverwaltungsabgaben befreit werden. Die Befreiung muss vor der Eintragung beantragt werden — den NeuFöG-Antrag erhältst du bei der WKO-Gründerberatung.
Wie lange dauert die Firmenbuch-Eintragung?
Vom vollständigen Antrag bis zur Eintragung dauert es in der Regel 1 bis 3 Wochen. Bei Kapitalgesellschaften kann es durch die Bankbestätigung über die Stammeinlage etwas länger dauern. Elektronische Einreichung über das ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) beschleunigt den Prozess.
Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die WKO, Justiz.gv.at oder eine:n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. Stand: März 2026.
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