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Wirtschaftswissen

Rechtsform-Vergleich

OG vs. KG — welche Personengesellschaft?

Zwei Personen, zwei Gesellschaftsformen. Vergleich der Offenen Gesellschaft und der Kommanditgesellschaft — mit allen Unterschieden bei Haftung, Rollen und SVS-Pflicht.

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KriteriumOGKG
HaftungAlle Gesellschafter unbeschränkt & solidarischKomplementär: unbeschränkt / Kommanditist: beschränkt auf Einlage
MindestkapitalKeinesKeines (Kommanditeinlage frei wählbar)
Gründungskosten300–800 €300–800 €
Min. Personen22 (mind. 1 Komplementär + 1 Kommanditist)
SteuernESt auf Gewinnanteile (0–55 %)ESt auf Gewinnanteile (0–55 %)
SVSAlle Gesellschafter SVS-pflichtigKomplementär: SVS-pflichtig / Kommanditist: nur bei aktiver Mitarbeit
BuchhaltungE/A-Rechnung bis 700k UmsatzE/A-Rechnung bis 700k Umsatz
GeschäftsführungAlle Gesellschafter gleichberechtigtNur Komplementär(e)
FirmenbuchPflichtPflicht
GesellschaftsvertragEmpfohlen, nicht PflichtDringend empfohlen

Empfehlung

Wann was?

OG ist ideal, wenn …

  • Alle Gründer gleichberechtigt arbeiten wollen
  • Hohes gegenseitiges Vertrauen besteht
  • Einfache Struktur gewünscht ist
  • Alle bereit sind, voll zu haften
  • Freiberufler-Zusammenschlüsse (z.B. Ärzte, Anwälte)

KG ist besser, wenn …

  • Ein Partner nur Kapital einbringt, nicht operativ mitarbeitet
  • Unterschiedliche Haftungsrollen gewünscht sind
  • Investoren als stille Partner beteiligt werden
  • Familienmitglieder beteiligt werden sollen
  • Einer führt, der andere finanziert

Kernunterschied

Der entscheidende Unterschied: Die Haftung.

Bei der OG haften alle Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch — jeder einzelne haftet für alle Schulden der Gesellschaft mit seinem gesamten Privatvermögen.

Bei der KG gibt es zwei Rollen: Der Komplementär haftet wie in der OG unbeschränkt. Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage — sein Privatvermögen ist geschützt.

Praxistipp: Wenn ein Partner nur investiert aber nicht operativ mitarbeitet, ist die KG fast immer die bessere Wahl. Für gleichberechtigte Partnerschaften ist die OG einfacher.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen OG und KG?

Bei der OG haften alle Gesellschafter unbeschränkt und gleichberechtigt. Bei der KG gibt es zwei Rollen: Der Komplementär haftet unbeschränkt und führt das Unternehmen, der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage.

Wann brauche ich eine KG statt einer OG?

Die KG ist ideal, wenn ein Partner nur Kapital einbringt, aber nicht operativ mitarbeitet. Typisch: Ein Gründer führt das Unternehmen (Komplementär), ein Investor beteiligt sich (Kommanditist) mit beschränkter Haftung.

Brauche ich einen Gesellschaftsvertrag für OG oder KG?

Für die OG ist ein Gesellschaftsvertrag empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Für die KG ist er dringend empfohlen, da die Rollen und Einlagen der Kommanditisten klar geregelt sein müssen.

Muss ein Kommanditist SVS-Beiträge zahlen?

Nur wenn der Kommanditist aktiv im Unternehmen mitarbeitet. Rein kapitalmäßig beteiligte Kommanditisten sind nicht SVS-pflichtig — im Gegensatz zur OG, wo alle Gesellschafter SVS-pflichtig sind.

Noch unsicher?

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